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Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen

PRÄAMBEL

Das Unternehmen FLOWSTOP INDUSTRIE, eine vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 16.072 Euro und Sitz in 6 cours Lazare Escarguel, 66000 Perpignan, eingetragen im Handelsregister von Perpignan unter der Nummer 987 428 620 (im Folgenden „FLOWSTOP“), entwickelt, produziert und vertreibt aufblasbare Hochwasserschutzvorrichtungen.

Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (nachfolgend „AVNB”) dienen dazu, die Bedingungen festzulegen, unter denen FLOWSTOP seine Produkte an seine gewerblichen oder privaten Kunden (nachfolgend „Kunde”) verkauft und liefert.

Jede Bestellung von Produkten setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme der vorliegenden AGB voraus, von denen der Kunde bestätigt, dass er sie vor der Bestellung zur Kenntnis genommen hat.

Die AGB sind jederzeit auf der Website von FLOWSTOP einsehbar.

ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN
Produkt(e): bezeichnet sämtliche von FLOWSTOP vertriebenen aufblasbaren Hochwasserschutzsysteme, die individuell nach Maß gefertigt werden.
Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die eine Bestellung bei FLOWSTOP aufgibt.
Angebot / Bestellformular: vertragliches Dokument, das die bestellten Produkte, deren Abmessungen, Mengen, Preise sowie besondere Bedingungen detailliert aufführt und vom Kunden unterzeichnet ist.
Vertrag: die Gesamtheit bestehend aus dem unterzeichneten Angebot oder Bestellformular, der entsprechenden Rechnung sowie diesen Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (AVNB).

ARTIKEL 2 – ANWENDUNGSBEREICH – VERTRAGSHIERARCHIE
Diese AVNB gelten für alle von FLOWSTOP durchgeführten Produktverkäufe, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Sie haben Vorrang vor allen allgemeinen Einkaufsbedingungen oder sonstigen Dokumenten des Kunden, unabhängig von deren Inhalt, sofern diese nicht ausdrücklich und schriftlich von FLOWSTOP akzeptiert wurden.
Der Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt alle früheren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen mit demselben Gegenstand.

ARTIKEL 3 – MASSNAHMEN UND AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

3.1 Maßanfertigung
Die FLOWSTOP-Produkte werden ausschließlich als Maßanfertigung gemäß den vom Kunden bestätigten Abmessungen und Spezifikationen hergestellt.

3.2 Maßaufnahme – technische Anforderungen
Die Maße der zu schützenden Öffnungen werden entweder vom Kunden selbst oder – ausschließlich als Unterstützung – von einem Mitarbeiter oder Partner von FLOWSTOP genommen.
Die Maße sind mit einer Genauigkeit von einem (1) Zentimeter zu nehmen. Bei Zwischenmaßen (z. B. 90,5 cm) ist auf den nächsthöheren vollen Zentimeter aufzurunden (z. B. 91 cm).
Für die Breite jeder Öffnung muss der Kunde zwingend:
– eine Messung am Boden sowie eine Messung in Höhe des Produkts durchführen, um die Lotrechtigkeit der Wände zu überprüfen;
– für jede dieser beiden Höhen jeweils eine Messung an der Außenseite der Laibung sowie eine weitere in fünfzehn (15) Zentimetern Tiefe vornehmen, um die Rechtwinkligkeit der Laibungen zu überprüfen.
In jedem Fall bleibt der Kunde allein verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der übermittelten Maße. Etwaige durch FLOWSTOP oder dessen Partner vorgenommene Messungen dienen lediglich als unverbindliche Richtwerte, ohne Erfolgsverpflichtung oder Garantie der Eignung.

3.3 Maßzuschläge und Montage
Zur Gewährleistung einer optimalen Dichtheit wendet FLOWSTOP einen Maßzuschlag zwischen einem (1) und vier (4) Zentimetern auf die im Bestellformular angegebene Breite an.
Beim Einsetzen des Produkts in die Öffnung ist es normal und erforderlich, einen leichten Druck auszuüben, um das Produkt korrekt zu positionieren.
Die effektive Dichtungshöhe des Produkts liegt zehn (10) Zentimeter unter der Gesamthöhe des FlowStop, da die Dichtung nicht bis zur oberen Kante des Produkts reicht.

3.4 Überprüfung der Einbaubedingungen
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Überprüfung der Einbaubedingungen, insbesondere:
– Ebenheit und Stabilität der Laibungen und Schwellen;
– verfügbare Höhe;
– Abwesenheit von Hindernissen (Griffe, Klingeln, feste Elemente);
– Übereinstimmung der Schutz­höhe mit beobachteten oder vorhersehbaren Hochwasserständen.

3.5 Bestätigung des Angebots
Die Unterzeichnung des Angebots oder Bestellformulars gilt als endgültige und unwiderrufliche Bestätigung der bestellten Mengen, Abmessungen sowie der Eignung der Produkte für die Bedürfnisse des Kunden. Diese Bestätigung stellt einen unwiderlegbaren Nachweis der Konformität der vom Kunden übermittelten Spezifikationen dar.

ARTIKEL 4 – BESTELLUNG UND PRODUKTIONSSTART
Die Bestellung wird verbindlich und endgültig, sobald FLOWSTOP das unterzeichnete Angebot sowie die vollständige Zahlung der entsprechenden Rechnung erhalten hat.
Die Herstellung der Produkte beginnt ausschließlich nach vollständigem Zahlungseingang.
Jede Bestellung, deren Produktion begonnen wurde, kann nicht storniert oder geändert werden, es sei denn, FLOWSTOP stimmt dem zuvor schriftlich zu. Im Falle einer ausnahmsweisen Zustimmung trägt der Kunde sämtliche bereits entstandenen Kosten.

ARTIKEL 5 – LIEFERUNG UND LIEFERFRISTEN

5.1 Lieferfristen
Die Lieferfristen werden ausschließlich unverbindlich angegeben. FLOWSTOP bemüht sich nach besten Kräften, eine durchschnittliche Lieferzeit von neunzig (90) Tagen einzuhalten.
Lieferverzögerungen berechtigen weder zur Stornierung der Bestellung noch zu Vertragsstrafen oder Schadensersatzansprüchen.

5.2 Lieferort und Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt an die im Angebot oder Bestellformular angegebene Adresse.
Der Übergang der Risiken für Verlust oder Beschädigung der Produkte erfolgt bei der tatsächlichen Übergabe an den Kunden oder – andernfalls – bei der ersten Zustellung durch den Spediteur.
Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand der Produkte bei Lieferung zu überprüfen und etwaige Vorbehalte gemäß Artikel L.133-3 des französischen Handelsgesetzbuches sowie gegebenenfalls gemäß dem CMR-Übereinkommen geltend zu machen.

5.3 Zubehör und Dokumentation

Die Produkte werden mit einer Handpumpe geliefert, wobei pro Paket mit einem (1) bis fünf (5) Produkten eine (1) Pumpe beiliegt.

Jedem Produkt liegt eine Gebrauchsanweisung bei. Dem Kunden stehen außerdem Video-Anleitungen zur Verfügung, die online auf der Website von FLOWSTOP unter der Rubrik „Anleitungen & FAQ“ abgerufen werden können.

Für Produkte mit einer Breite von mehr als zwei (2) Metern werden Gurte sowie deren Karabinerhaken mitgeliefert und müssen vom Kunden gemäß den Anweisungen auf unserer Website und in der Gebrauchsanweisung angebracht werden.

Die Anbringung der Gurte sowie die Befestigung der Halterungen am Boden liegen in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Befestigungselemente (Dübel, Schrauben oder gleichwertiges Zubehör) werden von FLOWSTOP nicht mitgeliefert.

ARTIKEL 6 – KEIN WIDERRUFSRECHT
Gemäß Artikel L.221-28 des französischen Verbraucherschutzgesetzes besteht kein Widerrufsrecht für FLOWSTOP-Produkte, da diese nach Kundenspezifikationen gefertigt und vollständig personalisiert sind.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von FLOWSTOP akzeptiert.

ARTIKEL 7 – ABNAHME UND KONTROLLE
Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte innerhalb von maximal sieben (7) Tagen nach Erhalt zu installieren, aufzublasen und zu testen.
Jede Beanstandung wegen offensichtlicher Nichtkonformität oder Herstellungsfehlern muss FLOWSTOP innerhalb von sieben (7) Tagen nach Erhalt schriftlich mitgeteilt werden.
Eine Nichtkonformität liegt ausschließlich vor bei:
– einer nachgewiesenen Abweichung zwischen dem gelieferten Produkt und den bestätigten Spezifikationen; oder
– der Unfähigkeit des Produkts, den Druck gemäß der Bedienungsanleitung aufrechtzuerhalten.
Im Falle einer anerkannten Nichtkonformität wird FLOWSTOP nach eigenem Ermessen das Produkt ersetzen oder erstatten. Diese Rechtsbehelfe stellen die einzigen und ausschließlichen Ansprüche des Kunden dar.

ARTIKEL 8 – GARANTIEN
Der Kunde profitiert von den gesetzlichen Gewährleistungen für Konformität (Artikel L.217-3 ff. des französischen Verbraucherschutzgesetzes) sowie für versteckte Mängel (Artikel 1641 ff. des französischen Zivilgesetzbuches).
Darüber hinaus gewährt FLOWSTOP eine zusätzliche kommerzielle Garantie, welche die Gesamtdauer der Garantie auf fünf (5) Jahre ab Lieferung verlängert.

8.1 Nutzungsbedingungen
FLOWSTOP haftet nicht für Schäden, die aus unsachgemäßer Nutzung, fehlerhafter oder nicht den Anweisungen entsprechender Installation, mangelnder Wartung oder aus Änderungen am Produkt durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte resultieren.
Das Produkt kann für einen zusammenhängenden Zeitraum von zwei (2) bis drei (3) Wochen installiert bleiben und ordnungsgemäß funktionieren. Über diesen Zeitraum hinaus übernimmt FLOWSTOP keine Garantie für die Aufrechterhaltung der Dichtheit und Widerstandsfähigkeit.
Der Druck ist mindestens alle zwei (2) Wochen zu überprüfen.

8.2 Lagerbedingungen (wesentliche Garantiebedingungen)
Das FlowStop-System kann entweder vollständig entleert (aufgerollt) oder leicht aufgeblasen gelagert werden, sofern ausreichend Platz vorhanden ist, um mechanische Belastungen zu vermeiden.
Die Lagerung muss zwingend in einem trockenen, belüfteten Raum erfolgen, geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung, Witterungseinflüssen und Wärmequellen.
Die Lagertemperatur darf in keinem Fall sechzig Grad Celsius (60 °C) überschreiten. Oberhalb dieses Wertes können sich die Materialien irreversibel verschlechtern, was zu Leistungseinbußen und zum Ausschluss jeglicher Garantie führt.
Die Lagerung im Freien ist strikt untersagt, insbesondere wegen der Gefahr vorzeitiger Abnutzung, Schwächung von Nähten oder Verklebungen, Verfärbungen und Materialschäden.
Obwohl das System für eine kurzfristige Belastung durch Sonne und Hitze während des Einsatzes ausgelegt ist, kann jede längere Exposition während der Lagerung oder außerhalb einer Notfallsituation zu einem internen Überdruck führen, der Leckagen oder Beschädigungen verursachen kann.
Die strikte Einhaltung dieser Lagerbedingungen ist eine wesentliche und ausschlaggebende Voraussetzung für den Erhalt der anwendbaren Garantien.

ARTIKEL 9 – HAFTUNG

Die Haftung von FLOWSTOP ist streng auf den vom Kunden für das betreffende Produkt tatsächlich gezahlten Betrag ohne Steuern beschränkt.

FLOWSTOP haftet nicht für Folgeschäden, Betriebsausfälle, Umsatzverluste, Datenverluste oder immaterielle Schäden.

Der Kunde bestätigt, darüber informiert worden zu sein, dass angesichts der Beschaffenheit der zu schützenden Öffnungen und der Gegebenheiten vor Ort die Installation der aufblasbaren Hochwasserschutzvorrichtung, selbst wenn sie gemäß den Empfehlungen von FLOWSTOP und unter Einhaltung aller technischen Voraussetzungen erfolgt, keine vollständige Dichtheit und keinen absoluten Schutz vor jeglichem Eindringen von Wasser gewährleisten kann.

Insbesondere kann es im Falle einer Überschwemmung oder eines Hochwassers zu Wassereintritt kommen, insbesondere durch nicht sichtbare oder schwer erkennbare Stellen (wie Risse, bauliche Mängel, verdeckte Durchgänge) oder durch Kapillarwirkung.

Dementsprechend akzeptiert der Kunde ausdrücklich, dass FLOWSTOP einer Mittelverpflichtung und keiner Ergebnisverpflichtung unterliegt.

In diesem Zusammenhang kann FLOWSTOP nicht für direkte oder indirekte Schäden, Verluste oder materielle oder immaterielle Nachteile haftbar gemacht werden, die aus dem Eindringen von Wasser resultieren, noch kann dies zu einer Entschädigung, Rückerstattung oder sonstigen Abfindung führen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Der Kunde erkennt ferner an, dass es ihm obliegt, alle zusätzlichen Maßnahmen zu ergreifen, die er für erforderlich hält, um den Schutz seines Eigentums und seiner Anlagen zu gewährleisten.

ARTIKEL 10 – HÖHERE GEWALT
Keine der Parteien haftet im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des französischen Zivilgesetzbuches.
Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als sechzig (60) Tage an, kann jede Partei den Vertrag entschädigungslos kündigen.

ARTIKEL 11 – VERTRAULICHKEIT
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlichen Informationen, die im Rahmen des Vertrages ausgetauscht werden, streng vertraulich zu behandeln.

ARTIKEL 12 – KUNDENSERVICE UND PERSONENBEZOGENE DATEN

12.1 Kundenservice
FLOWSTOP stellt dem Kunden eine spezielle Kundenservice-Telefonnummer zur Verfügung, erreichbar unter +33 (0)5 82 81 96 15, montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr, außer an Feiertagen.
Diese Nummer dient insbesondere der Unterstützung in Bezug auf:
– Informationen zu den Produkten;
– Auftrags- und Lieferverfolgung;
– Bearbeitung von Reklamationen;
– Fragen zu Rechnungen und Zahlungen.
Der Service ist kostenfrei, ausgenommen die Kosten eines Ortstarifs.
FLOWSTOP verpflichtet sich zu einer hochwertigen Serviceleistung. Die Anrufe werden von qualifizierten Beratern bearbeitet. Übliche Reklamationen werden in der Regel innerhalb von achtundvierzig (48) Werktagen bearbeitet.

12.2 Aufzeichnung von Anrufen
Zur Verbesserung der Servicequalität können Anrufe aufgezeichnet werden. Der Kunde wird vor jeder Aufzeichnung informiert und kann dieser widersprechen.

12.3 Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten, einschließlich der im Rahmen von Telefongesprächen erhobenen Daten, werden gemäß der auf der FLOWSTOP-Website abrufbaren Datenschutzerklärung verarbeitet.

12.4 Verantwortung und Weiterentwicklung des Services
FLOWSTOP haftet nicht für Störungen oder Nichtverfügbarkeiten des Kundenservices aufgrund technischer Probleme, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
Im Falle einer längeren Unterbrechung werden die Kunden mit geeigneten Mitteln informiert.
FLOWSTOP behält sich das Recht vor, die Öffnungszeiten oder Zugangsmodalitäten des Kundenservices zu ändern, vorbehaltlich einer vorherigen Information der Kunden.

ARTIKEL 13 – ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese AVNB unterliegen französischem Recht.
Alle Streitigkeiten über ihre Auslegung oder Durchführung unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz von FLOWSTOP, vorbehaltlich zwingender verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften.

ARTIKEL 14 – TEILNACHTIGKEIT – FORTBESTAND
Die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung dieser AVNB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen, die weiterhin in vollem Umfang wirksam bleiben.
Bestimmungen über Haftung, Garantie, Vertraulichkeit, Gerichtsstand sowie jene, die ihrer Natur nach fortbestehen müssen, bleiben auch nach Beendigung des Vertrages aus welchem Grund auch immer anwendbar.

ARTIKEL 15 – KEINE WIEDERAUSFUHR

15.1 Verbot der Wiederausfuhr in die Russische Föderation
Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte weder direkt noch indirekt in die Russische Föderation wiederauszuführen, gemäß Artikel 12 octies der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 geänderten Fassung.

15.2 Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus
Der Kunde verpflichtet sich ferner, die Produkte weder direkt noch indirekt nach Belarus wiederauszuführen, gemäß Artikel 8 octies der Verordnung (EU) Nr. 765/2006 in der durch die Verordnung (EU) 2024/1865 des Rates vom 29. Juni 2024 geänderten Fassung.

15.3 Compliance-Maßnahmen
Der Kunde garantiert die Umsetzung aller geeigneten vertraglichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen, um die wirksame Einhaltung der in diesem Artikel vorgesehenen Verbote sicherzustellen.

FlowStop ist ein Überflutungsschutz, der Türen, Schiebetore, Garagentore und alle Arten von Öffnungen schützt. Er erfordert keine Bauarbeiten, bläst sich in wenigen Minuten auf und ist leicht zu verstauen.

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