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Allgemeine Verkaufs- und Nutzungsbedingungen

PRÄAMBEL

SOCIETY FLOWSTOP INDUSTRIE Vereinfachte Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 16.072 €, mit Sitz in 6 cours Lazare Escarguel 66000 Perpignan, eingetragen im Handelsregister von Perpignan unter der Nummer 987 428 620. In der dem Kunden übermittelten Angebotspräsentation werden die spezifischen Bedingungen für den Verkauf der Hardware und die Bereitstellung des Dienstes, wie im Folgenden definiert, angegeben. Die Unterzeichnung dieses Dokuments gilt als Annahme der vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen (AVNB) und ist Voraussetzung für die Herstellung und Lieferung der Hardware sowie für die Bereitstellung des Dienstes; sie stellt den zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag dar.

ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN


Der Zweck der AVB besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen FLOWSTOP dem Kunden das Material und den nachfolgend definierten Service zur Verfügung stellt.

Die Hardware bezeichnet die aufblasbaren FLOWSTOP Hochwasserschutzvorrichtungen, die an den Kunden verkauft werden.

Der Dienst bezeichnet den Zugriff auf die FlowStop Tracking-Anwendung.

ARTIKEL 2 – BESCHREIBUNG UND FUNKTIONSWEISE

Artikel 2-1 Vorbereitung und Herstellung des Materials

Die Messungen der zu schützenden Öffnungen werden entweder vom Kunden oder von einem Handelsvertreter der Firma FLOWSTOP INDUSTRIE durchgeführt. Es ist notwendig, die Maße auf 1 cm genau zu nehmen. Im Falle eines Maßes von 90,5 cm geben Sie 91 cm an. Für die Breite nimmt der Kunde das Maß am Boden und das Maß in der Höhe der Vorrichtung, um die Lotrechtigkeit der Wände zu überprüfen. Für jedes dieser beiden Maße nimmt der Kunde das Maß von der Außenseite des Pfostens und das Maß in einer Tiefe von 15 cm, um die Rechtwinkligkeit der Pfosten der Öffnung zu überprüfen.


Der Kunde sollte überprüfen, welche Höhe für jede Öffnung zur Verfügung steht, da Türgriffe, Türklingeln oder andere Einrichtungen Hindernisse für das Gerät darstellen können. Er sollte auch prüfen, ob die verfügbare Höhe im Vergleich zu den in der Umgebung verzeichneten Hochwassern ausreichend ist.

Der Kunde bestätigt den Kostenvoranschlag, der die Gesamtzahl der Öffnungen im Haus und in den Nebengebäuden und dann die Mengen und Größen des zu produzierenden Materials enthält, das den für den Schutz seines Hauses und seiner Nebengebäude erforderlichen Öffnungen entspricht. Der Kunde schickt das unterzeichnete Auftragsdokument zusammen mit der Zahlung zurück.

Die Herstellung wird nach Eingang der Zahlung der Rechnung eingeleitet.

Artikel 2.2 – FlowStop Tracking-Anwendung

Der Kunde hat zeitlich unbegrenzten Zugang zum Dienst.

Die Verbindung zum Dienst erfolgt über einen Browser auf einem Computer oder Telefon unter der folgenden Adresse https://app.flowstop.fr/.
Die Nutzung des Dienstes ist nicht obligatorisch und ändert nichts an der Funktionsweise der Hardware.


ARTIKEL 3 – PFLICHTEN VON FLOWSTOP


Artikel 3.1 – Bereitstellung der Hardware

FLOWSTOP INDUSTRIE verpflichtet sich, dem Kunden die Hardware gemäß dem Bestellformular, das vom Kunden bestätigt und unterzeichnet wurde, zu liefern. Die Lieferung erfolgt spätestens 90 Tage nach der Unterzeichnung des vorliegenden Dokuments und der Bezahlung der Rechnung.

FLOWSTOP INDUSTRIE fügt der angegebenen Breite zwischen 1 und 3 Zentimetern hinzu, um die Wasserdichtigkeit zu gewährleisten. Beim Einsetzen in die Öffnung ist es normal und notwendig, das Material mit Gewalt hineinzudrücken.

Artikel 3.2 – Zubehör

Die Vorrichtungen werden mit einer manuellen Aufblaspumpe pro Satz von 1 bis 5 Vorrichtungen geliefert.

Die Geräte werden mit einer Bedienungsanleitung geliefert. Dem Kunden stehen außerdem Online-Videotutorials zur Verfügung, die auf der Website durch Anklicken der Registerkarte Anleitung zugänglich sind.

Artikel 3.3 – Lieferung

Die Lieferfristen werden nach Maßgabe der normalen Herstellungsmöglichkeiten unter normalen wirtschaftlichen Bedingungen angegeben. Sie können geändert werden, insbesondere im Falle höherer Gewalt, die sich auf den Erhalt der Rohstoffe sowie auf die Lieferungen auswirkt.


Eventuelle Verzögerungen bei der Lieferung, wie oben beschrieben, können nicht als Grund für eine Stornierung der Bestellung oder eine Schadensersatzforderung herangezogen werden.

Gemäß der Stellungnahme Nr. 04/04 der Commission d’examen des pratiques commerciales vom 7. Juli 2004 zu bestimmten Klauseln in Einkaufsbedingungen ist es dem Kunden außerdem untersagt, bei Lieferverzug Verzugsstrafen zu erheben, deren Höhe eine unverhältnismäßige und brutale Sanktion darstellen würde.

FlowStop Industrie akzeptiert daher keine Vertragsstrafen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FlowStop Industrie, und zwar unabhängig von der Begründung oder der Grundlage der Vertragsstrafe.

– Ort und Art der Lieferung

Der Versand der im Katalog aufgeführten Artikel erfolgt ab einem Kauf von 5 Vorrichtungen portofrei ausschließlich per Kurierdienst nach Frankreich (Metropolitan).

Für jedes andere Transportmittel oder jeden anderen Bestimmungsort wird dem Kunden ein Zuschlag in Rechnung gestellt.

FlowStop Industrie nimmt keine Konsignation von Lagerbeständen beim Kunden vor.

Beanstandungen bezüglich der Mengen können nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt der Ware nicht mehr berücksichtigt werden.

Artikel 3.4 – Rückgabepolitik

FlowStop bietet keine Rückgabe von Materialien an, da es sich bei der Produktion um Maßanfertigungen handelt.
Gemäß den Bestimmungen des Artikels L.121-21-8 des französischen Verbraucherschutzgesetzes gilt das Widerrufsrecht nicht für :

– Die Lieferung von Waren, die nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

– Schäden im Zusammenhang mit dem Transport
Alle Vorbehalte oder Beanstandungen in Bezug auf Fehlmengen und/oder Schäden im Zusammenhang mit dem Transport der Produkte müssen schriftlich auf dem Transportdokument vermerkt und vom Spediteur gegengezeichnet werden, dann dem Spediteur per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von drei vollen Tagen (Artikel L. 133-3 des Handelsgesetzbuchs) im Falle eines Inlandstransports oder innerhalb von einundzwanzig vollen Tagen im Falle eines internationalen Transports (Art. 30 CMR) mit Kopie des Transportdokuments per LRAR an FlowStop Industrie bestätigt werden.

– Vorbehalte in Bezug auf die Konformität der Produkte – Rücksendungen

Die von FlowStop Industrie vertriebenen Produkte entsprechen den geltenden Gesetzen und / oder Vorschriften und / oder Normen und sind gegen alle Herstellungsfehler garantiert.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Vorrichtung aufzublasen, zu installieren und zu testen, um die ausgezeichnete Dichtigkeit innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist zu überprüfen.

Die Angaben in den Zeichnungen oder Schemata sowie die Pläne in unseren Katalogen oder anderen Dokumenten sind nur Richtwerte und können FlowStop Industrie nicht entgegengehalten werden.

Die Maßtoleranzen der gelieferten Teile im Vergleich zu den vertraglich angegebenen Spezifikationen sind die allgemein anerkannten Toleranzen in Anwendung der Gepflogenheiten und der Regeln der Kunst.

Alle Vorbehalte oder Anfechtungen in Bezug auf die Konformität der Produkte müssen FlowStop Industrie innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Produkte per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt werden.

Der Kunde muss die Existenz der Mängel, Fehlmengen oder Anomalien bezüglich der Produkte nachweisen.
Rücksendungen werden nicht akzeptiert, wenn sie nicht zuvor von FlowStop Industrie genehmigt wurden.
Nicht konforme Produkte müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Zustimmung von FlowStop Industrie zurückgesendet werden.

Vorbehaltlich der Zustimmung von FlowStop werden die zurückgesandten Produkte durch identische oder ähnliche Produkte ersetzt.

Ähnliche Produkte, d.h. Produkte, die mit den bestellten Produkten austauschbar sind, sind solche von gleicher Qualität und erfüllen die gleichen Gebrauchsfunktionen.

Wenn kein Ersatz vorhanden ist, führt die Rücksendung der Produkte zu deren Erstattung.

In diesem Fall ist FlowStop nicht verpflichtet, den Preis der Produkte zu erstatten oder eine Entschädigung zu zahlen.

Gemäß Artikel L. 442-6 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de Commerce) ist es dem Kunden untersagt, die Annahme von Produkten zu verweigern oder Produkte zurückzusenden, ohne dass FlowStop in der Lage ist, die Richtigkeit der vom Kunden geltend gemachten Beanstandung zu überprüfen.

ARTIKEL 4 VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN


Der Kunde verpflichtet sich, mit FLOWSTOP INDUSTRIE zusammenzuarbeiten und ihr alle von FLOWSTOP im Rahmen der Ausführung der vorliegenden Bedingungen angeforderten Informationen zu übermitteln. Technische Informationen, die im Kostenvoranschlag enthalten sind, aber auch detailliert auf der Website unter der Rubrik Gebrauchsanleitung.

Der Kunde oder der Handelsvertreter der Firma Flowstop industrie ist für die richtigen Maße seiner Öffnungen verantwortlich. FLOWSTOP kann nicht für falsche Messungen haftbar gemacht werden.

Der Kunde muss den korrekten Sitz und die Planimetrie der Pfosten sowie der Schwelle der Öffnungen erwähnen.

Der Druck, der bei Hochwasser auf die Vorrichtung ausgeübt wird, kann die Mängel verschlimmern und den Schutz stark vermindern oder sogar aufheben.

Der Kunde muss zuerst einen Fachmann beauftragen, die Mängel zu beheben, und anschließend überprüfen, ob die Reparatur eine oder mehrere Maßnahmen verändert hat.

Der Kunde muss die Art des Untergrunds für jede Öffnung angeben, damit FLOWSTOP INDUSTRIE die Art der Dichtung der Vorrichtung erkennen kann.

Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt seiner Bestellung einen Test der Vorrichtung(en) und der Pumpe sowie einen Test der Montage aller Öffnungen durchzuführen, um Probleme zu vermeiden, und uns das Ergebnis zu bestätigen.

ARTIKEL 5 HAFTUNG


Artikel 5.1 -Haftung von FlowStop

FlowStop verpflichtet sich, Überschwemmungsschutzvorrichtungen zu liefern, die den vertraglichen Spezifikationen und den geltenden Normen entsprechen. Die Haftung von FlowStop ist jedoch unter den nachstehend definierten Bedingungen beschränkt:

Konformität der Produkte: FlowStop gewährleistet, dass die gelieferten Produkte den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden Gesetzen und Normen entsprechen.

Reklamationen bezüglich offensichtlicher Mängel oder der Nichtkonformität der Produkte müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Produkte durch den Kunden geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Produkte als konform und werden vorbehaltlos akzeptiert.

Nutzung der Produkte: FlowStop haftet nicht für Schäden, die durch Missbrauch, falsche oder nicht den zur Verfügung gestellten Anweisungen entsprechende Installation, mangelnde Wartung oder durch vom Kunden oder nicht autorisierten Dritten vorgenommene Änderungen an den Produkten entstehen.

Höhere Gewalt: FlowStop haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches und der französischen Rechtsprechung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere die folgenden Ereignisse: Streiks, Brände, Naturkatastrophen, Kriege, Pandemien, Regierungsbeschränkungen usw.

Haftungsbeschränkung: In jedem Fall ist die Haftung von FlowStop für alle Schäden auf den Betrag vor Steuern beschränkt, den der Kunde für die beanstandeten Produkte bezahlt hat. FlowStop haftet unter keinen Umständen für Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinn-, Produktions- oder Einkommensverluste, Kosten für die Stilllegung von Anlagen oder Ansprüche von Dritten.

Artikel 5.2 – Verantwortung des Klienten

Einhaltung der Anweisungen : Der Kunde verpflichtet sich, die von FlowStop zur Verfügung gestellten Installations- und Gebrauchsanweisungen genauestens zu befolgen. Jegliche Eingriffe oder Änderungen an den Produkten dürfen nur von qualifizierten und von FlowStop autorisierten Fachleuten vorgenommen werden.

Fehlermeldung: Der Kunde muss FlowStop innerhalb von sieben Tagen nach Entdeckung eines Fehlers oder einer Abweichung von den Produkten schriftlich über diesen Fehler oder diese Abweichung informieren. Andernfalls hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung oder Wiedergutmachung.

Haftung für Schäden: Der Kunde haftet allein für Schäden, die durch eine unsachgemäße oder fahrlässige Verwendung der Überschwemmungsschutzvorrichtungen oder durch nicht von FlowStop autorisierte Eingriffe verursacht werden. Der Kunde entschädigt FlowStop und stellt FlowStop von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einer solchen fehlerhaften oder fahrlässigen Nutzung entstehen.

Artikel 5.3 – Allgemeine Bestimmungen
Gefahrenübergang: Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht mit der Lieferung auf den Kunden über, auch bei frachtfreiem Versand. Der Kunde ist verpflichtet, den Zustand der Produkte bei Erhalt zu überprüfen und bei festgestellten Schäden alle notwendigen Vorbehalte gegenüber dem Spediteur geltend zu machen.

ARTIKEL 6 – VERTRAULICHKEIT


Vertrauliche Informationen sind alle Informationen jeglicher Art, die nicht allgemein bekannt geworden sind, von denen die Partei, die sie erhält, weiß oder Grund zu der Annahme hat, dass es sich um vertrauliche Informationen oder Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei handelt, oder alle Informationen, zu deren vertraulicher Behandlung eine der Parteien verpflichtet ist (z. B. aufgrund vertraglicher oder anderer Verpflichtungen gegenüber einem Dritten). Alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieses Vertrags offengelegt werden, bleiben das alleinige Eigentum der offenlegenden Partei. 

ARTIKEL 7 – PREISE UND ZAHLUNG


Artikel 7.1 – Preis

Der Preis ist in diesem Bestellformular angegeben.
Die Versandkosten belaufen sich auf 30 € inkl. MwSt. pro FlowStop.

Artikel 7.2 – Zahlung


Der dem Kunden in Rechnung gestellte Preis ist der in diesem Bestellformular angegebene Preis . Der Preis der Produkte ist innerhalb von 30 Tagen zahlbar. Die Herstellung wird erst nach dem ordnungsgemäßen Eingang der Zahlung eingeleitet.


Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte oder Bankeinzug. Die Zahlung wird über unseren sicheren Zahlungsanbieter https://www.stripe.com/ abgewickelt.

ARTIKEL 8 – HANDELSVERMERKE

Der Kunde ermächtigt FLOWSTOP, den Namen des Kunden auf allen Medien zum Zweck der kommerziellen Referenz zu erwähnen.



ARTIKEL 9 – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN


Artikel 9.1 – Allgemeine Bestimmungen

Die Überschriften der Artikel des vorliegenden Vertrags dienen lediglich der leichteren Lesbarkeit und haben keine Auswirkung auf die Auslegung des Vertrags. Keine Bestimmung des Vertrags gilt als von einer der Parteien abbedungen, ergänzt oder geändert, wenn nicht zuvor ein schriftlicher Akt erfolgt ist, der von den bevollmächtigten Vertretern beider Parteien in Form eines Zusatzes unterzeichnet wurde, der sich ausdrücklich auf die Entscheidung bezieht, die Anwendung einer Klausel abzubedingen, sie zu ergänzen oder zu ändern.

Artikel 9.2 – Vollständigkeit des Vertrags

Die vorliegenden, in das Bestellformular integrierten AVLB stellen die Gesamtheit des zwischen dem Kunden und FLOWSTOP vereinbarten Vertrags dar und ersetzen alle eventuellen vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, die sich auf den Gegenstand der vorliegenden Bedingungen beziehen. Alle zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in Bezug auf den Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung, die in einer schriftlichen oder mündlichen Mitteilung an FLOWSTOP enthalten sind, sind für FLOWSTOP unwirksam.

Artikel 9.3 – Gewährleistung

Der Kunde hat Anspruch auf die gesetzlichen Garantien für die Konformität der Waren (Artikel L. 217-3 bis L. 217-32 des Verbrauchergesetzbuchs) und für versteckte Mängel (Art. 1625 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) für eine Dauer von 5 Jahren (zu der gesetzlichen Garantiedauer von 2 Jahren kommt eine kommerzielle Garantiedauer von 3 Jahren hinzu).

In jedem Fall kann FLOWSTOP nicht für die Einhaltung anderer möglicher regulatorischer und gesetzlicher Bestimmungen, die im Land des Empfangs gelten, verantwortlich gemacht werden.

Die Haftung von FLOWSTOP ist systematisch auf den Wert des betreffenden Produkts beschränkt, der zum Zeitpunkt des Verkaufs gültig war.

Artikel 9.4 – Höhere Gewalt

Die Parteien können nicht für die Nichterfüllung einer ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag haftbar gemacht werden, die auf das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt gemäß der Definition in der Rechtsprechung zurückzuführen ist.

Artikel 9.5 – Anwendbares Recht

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem innerstaatlichen französischen Recht, wobei dies sowohl für die materiellen als auch für die formellen Regeln gilt, und zwar unabhängig vom Ort der Erfüllung.

Artikel 9.6 – Verjährung

Alle gerichtlichen Klagen zwischen den Parteien verjähren vorbehaltlich gegenteiliger Bestimmungen der öffentlichen Ordnung, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren eingereicht wurden.

Artikel 9.7 – Beilegung von Streitigkeiten

Im Falle von Schwierigkeiten bei der Auslegung oder Anwendung der Klauseln dieses Vertrags und in Ermangelung einer gütlichen Einigung zwischen den beiden Parteien sind ausschließlich die Gerichte im Bezirk des Sitzes von FLOWSTOP für die Entscheidung zuständig.

FlowStop ist ein Überflutungsschutz, der Türen, Schiebetore, Garagentore und alle Arten von Öffnungen schützt. Er erfordert keine Bauarbeiten, bläst sich in wenigen Minuten auf und ist leicht zu verstauen.

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